Traditionslokal Altländer Hof brennt nieder. Besitzerin kam erst vor zehn Tagen aus Untersuchungshaft frei

Jork. Zündstoff wie in einem heißen Krimi, in Jork ist er Realität: Brandgeruch und verkohlte Balken, glimmende Reetberge und Lösschaum sind die Reste eines ortsprägenden Altländer Fachwerkgebäudes. In der Nacht zu Montag brannte das ehemalige Traditionslokal "Altländer Hof" in Osterjork nieder. Das etwa 35 Meter lange und 15 Meter breite denkmalgeschützte Gebäude, das um 1758 erbaut wurde, konnte von den sieben Ortswehren aus der Gemeinde Jork nicht gehalten werden. Die etwa 200 Feuerwehrleute konnten lediglich ein Übergreifen der Flammen auf die Nachbargebäude verhindern.

"Es ist sehr schade, dass dieses schöne Gebäude völlig verbrannt ist", sagt Jorks Bürgermeister Rolf Lühmann. "Das Traditionshaus gehörte zum Ortsbild und war von der Bausubstanz noch sehr gut erhalten. Lediglich am Dach und Dachstuhl hätte einiges erneuert werden müssen."

Der "Altländer Hof" brannte bis auf wenige Restmauern nieder. Personen wurden nicht verletzt. Nach ersten Schätzungen der Polizei wird der Gesamtschaden mit rund 200 000 Euro beziffert. Ermittler der Polizei sind derzeit dabei, die Brandursache zu untersuchen. Ob dabei eine Rolle spielt, dass der "Altländer Hof" am 10. August beim Amtsgericht Buxtehude versteigert werden sollte, ist noch nicht klar.

Hintergrund der erneuten Versteigerung des historischen Gasthofes ist, dass die jetzige Besitzerin, Sandra T., die Immobilie 2008 ersteigert hatte, aber bis heute keinen Euro des Kaufpreises gezahlt hat.

Sie wollte das große Haus für Hochzeiten und größere Veranstaltungen nutzen, für die in ihrem anderen Lokal, dem wenige hundert Meter entfernten Jorker "Herbstprinz" nicht ausreichend Platz war. Doch dazu kam es offensichtlich nie. Auch nachdem Sandra T. das Gasthaus ersteigert hatte, blieb es geschlossen.

Seit Januar 2005 stand der denkmalgeschützte "Altländer Hof" leer. Mehrfach sollte die Immobilie zwangsversteigert werden. Allerdings fand sich bei drei Terminen niemand, der ein ausreichendes Gebot abgab. Vor zweieinhalb Jahren kam der "Altländer Hof" dann doch noch unter den Hammer. Für etwas mehr als 100 000 Euro ersteigerte Sandra T. den Gasthof samt dem 1942 Quadratmeter großen Grundstück. "Mit dem Zuschlagsbeschluss für das Meistgebot wurde T. neue Eigentümerin. Doch sie zahlte den Kaufpreis nie", sagt Jürgen Wolfram, Rechtspfleger beim Amtsgericht Buxtehude, auf Abendblatt-Nachfrage.

Deshalb haben die Gläubiger Wiederversteigerung beantragt, wie Andreas Sommer, Pressesprecher der Sparkasse Harburg-Buxtehude bestätigte. Die Sparkasse ist Hauptgläubiger und Herr des Verfahrens. Ein aktueller Zwangsversteigerungstermin war bereits für den 10. August dieses Jahres festgelegt.

Der Verkehrswert war mit 201 000 Euro festgesetzt. Inwieweit dieser Termin noch eingehalten werden kann, steht noch nicht fest. Vermutlich müsse es nach dem Feuer zu einer Nachbegutachtung kommen, sagt Sommer. Der Wert des Objektes werde deutlich sinken, vermutet Sommer.

Zu den vielen Ungereimtheiten um den "Altländer Hof" kommt, dass die Besitzerin, Sandra T., vor zehn Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Dort saß die ehemalige Wirtin des historischen Jorker Lokals "Herbstprinz" und Eigentümerin des abgebrannten "Altländer Hofes" wegen des Verdachtes, gemeinsam mit ihrem Geliebten Mike W., einen Mordkomplott angestiftet zu haben.

Opfer war Sandra T.s Lebenspartner und Vater der gemeinsamen Tochter, Andreas S.. Der 51-jährige Hamburger Gastronom S. sollte gegen Bezahlung in der Nacht zum 30. März 2011 aus dem Weg geräumt werden, weil sich die 34-jährige Herbstprinz-Wirtin in ihren 31-jährigen Koch Mike W. verliebt hatte.

Vier junge Männer aus Hamburg im Alter von 17, 24 und 31 Jahren stehen im Verdacht, dass sie Andreas S. für ihre Auftraggeber, im Wohnhaus neben dem "Herbstprinz", im Schlaf überfallen haben und ihn mit mehreren Messerstichen verletzten. Das Opfer überlebte den Angriff schwer verletzt. Bei Sandra T. und ihren fünf Komplizen klickten im Mai die Handschellen, sie kamen in Untersuchungshaft.

"Das Amtsgericht Stade hat nun die Haftbefehle gegen Sandra T am 15. Juli und gegen den Koch Mike W. am 22. Juli aufgehoben", sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft. Begründung des Amtsgerichts: Man sehe keinen direkten Tatverdacht wegen Anstiftung zum Mord. Man gehe davon aus, dass es sich bei der Messerattacke um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe und bei Sandra T. keine Fluchtgefahr bestünde. Auch bei ihrem vermeintlichen Komplizen, dem Koch, habe man den Haftbefehl wegen "versuchtem Mord" in "Anstiftung zu schwerem Raub mit Körperverletzung" abgemildert, so Breas. Auch zwei weitere, der insgesamt sechs Tatverdächtigen seien inzwischen auf Entscheidung des Landgerichts Stade wieder auf freiem Fuß, so Breas. "Und zwar nicht mit dem Segen der Staatsanwaltschaft. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es sich bei dem nächtlichen Überfall auf Andreas S. um einen versuchten Mord handelt und haben gegen die Entscheidungen des Amts- und des Landgerichts Stade Beschwerden eingelegt", sagt Breas.