Der Landkreis Harburg hat im Streit um den Bau einer Umgehungsstraße in Buchholz beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg Beschwerde eingereicht.

Winsen/Buchholz. Sie richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

Das Gericht hatte geurteilt, dass der geplante Ostring mit einer Anbindung über die Straße Heidekamp nicht zulässig sei. Dies ficht der Landkreis nicht an. Denn eine Beschwerde dagegen war vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen worden. Genau dagegen wehrt sich der Landkreis nun - mit einer Nichtzulassungsbeschwerde.

"Wir sind der Meinung, dass es gute Gründe gibt, dass das OVG zu einer anderen Entscheidung kommt", sagte Birgit Behrens, Mitarbeiterin der Pressestelle. Details zu den Gründen nannte sie nicht. Das Verfahren läuft.