Die Norddeutsche Erdgasleitung darf nicht unter dem Schulhof verlegt werden

Ashausen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg verhängt einen vorläufigen Baustopp gegen die Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) im Landkreis Harburg. Damit haben die Nachbarn der Ashausener Grundschule jetzt einen Teilerfolg vor dem OVG erreicht. Gemeinsam mit der Gemeinde Stelle haben 25 private Kläger eine Sammelklage gegen die Verlegung der Erdgasleitung von Russland in den Landkreis Diepholz unter dem Schulhof, teilweise nur wenige Meter vom Schulgebäude und von umliegenden Wohnhäusern entfernt, eingereicht. Sie fürchten um das Leben der Kinder bei einer Explosion der Gaspipeline. Jetzt gab der 7. Senat des OVG den Eilanträgen der Anwohner und der Gemeinde statt und fordert eine Überarbeitung der Trassenplanung in Teilen der Strecke.

"Der Senat bemängelt, dass dieses Sicherheitskonzept in den maßgeblichen rechtlichen und technischen Regelungen keine ausreichende Grundlage findet. Die Planfeststellungsbehörde hat neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den Risiken des Gastransports in Pipelines nicht hinreichend ausgewertet", so OVG-Sprecher Sven-Marcus Süllow. Die Planfeststellungsbehörde für das niedersächsische Teilstück der Pipeline, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, hatte einen zehn Meter breiten Schutzstreifen für die neue Leitung als ausreichend erachtet. Süllow: "Gasleitungen gelten im Vergleich zu dem Transport gasförmiger Stoffe per Lkw, Schiff oder Bahn zwar als ein sicheres Transportmittel. Pipelineunfälle kommen aber doch immer wieder vor." Die Verwaltungsrichter halten einen "Gefährdungsradius von 350 Metern" für einen Orientierungswert, der bei der neuen Planung beachtet werden soll.

"Der Beschluss hört sich in jedem Fall an, als ob wir doch noch etwas bewegen können. Sicher ist das ein erster kleiner Erfolg für uns, aber wir werden nicht locker lassen und weiter dafür kämpfen, dass die Erdgasleitung weder durch unsere Gärten noch direkt durch den Schulhof, wo sich unsere Kinder jeden Tag aufhalten verlaufen wird. Und damit spreche ich nicht nur für mich, sondern auch für die anderen Kläger", sagt Katrin Büllesbach. Die Büllesbachs leben in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ashausener Grundschule und gehören zu den Klägern.

Das OVG hat beanstandet, dass im Planfeststellungsbeschluss ungefährlichere Alternativtrassen nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Auch das war ein Argument der Kläger gegen die Trassenplanung über den Schulhof. "Wir alle sind sehr erleichtert über diesen Beschluss. Immerhin zeit er, dass der Senat unserer Argumentation gefolgt ist. In der Schule, in der Kita und im Krippenbereich werden täglich knapp 300 Kinder betreut. Dieses Risiko, dass hier etwas passieren könnte, kann niemand ernsthaft eingehen wollen", sagte Joachim Wilcke, Bürgermeister von Stelle. Weniger Erfolg haben die Kläger, die sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen den Bau der NEL wehren, darunter Landwirte und Waldbesitzer. Die Richter bewerten das wirtschaftliche Interesse der Allgemeinheit an der Erdgasleitung höher, als das einzelner Grundstücksbesitzer und halten eine "erforderliche Enteignung für voraussichtlich zulässig".