Das neue niedersächsische Hundegesetz ist am Freitag in Kraft getreten.

Winsen. Somit müssen alle Hunde ab einem Aller von sechs Monaten im Landkreis Harburg ab sofort gechipt werden. Jeder Hundehalter muss für sein Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mit dem Chip, die Kosten belaufen sich in der Regel im 50 Euro, soll eine Zuordnung der Tiere zum Halter vereinfacht werden. Das neue Hundegesetz soll für mehr Sicherheit sorgen. Anders als bisher gelten diese Regelungen nicht nur für bereits auffällig gewordene oder als gefährlich eingestufte Hunde, sondern für alle Tiere, die in Niedersachsen gehalten werden. Niedersachsenweit gibt es etwa 400 000 Hunde.

Innerhalb von zwei Jahren soll ein landesweites Zentralregister aufgebaut werden, in dem alle Hunde registriert sind. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden abdecken. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, gilt Leinen- und Maulkorbzwang. Sie dürfen lediglich unter strengen Auflagen und mit Genehmigung gehalten werden. Die neuen Gesetze gelten auch für Tiere, die in einem anderen Bundesland gemeldet sind, aber in Niedersachsen geführt werden.

Hundebesitzer, die sich gerade erst ein Tier angeschafft haben und nicht nachweisen können, dass sie schon vorher, mindestens zwei Jahre lang, einen Hund geführt haben, müssen künftig auch eine Prüfung mit dem Tier ablegen. Allerdings ist noch unklar, wer diese Prüfungen abnehmen soll.