Es grünt so grün an Buchholz Straßenrändern: Zahlreiche Hecken, Büsche und Bäume wachsen über die Gründstücksgrenzen hinaus, verdecken Straßenschilder und nehmen Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern an Straßeneinmündungen die Sicht. Deshalb erinnert Matthias Krohn, Leiter der Buchholzer Verkehrsbehörde, an das niedersächsische Straßengesetz. Danach müssen Gehwege in einer Höhe von 2,50 Meter und Straßen in einer Höhe von 4,50 Meter frei geschnitten sein. Auch zugewucherte Verkehrsschilder müssen befreit werden. Sonst droht ein Zwangs- oder Bußgeld. Hilft auch das nicht, wird auf Kosten des Betroffenen ein Gärtner bestellt.