Spielende Kinder bereiten Erwachsenen nicht immer eine Freude. Das gilt besonders für Leute, die in der Nähe von Kindertagesstätten und Spielplätzen wohnen. Denn sie können dem täglichen Trubel vor ihrer Haustür nicht entgehen.

Bisher hatten diese Nachbarn gute Chancen, wenn sie vor einem Gericht gegen die sogenannte "schädliche Umweltbeeinträchtigung" geklagt haben. Die Richter mussten ihnen Recht geben, wenn der Geräuschpegel eine bestimmte Höhe erreicht. So stand es im "Immissionsschutzgesetz".

Am Donnerstag haben die Politiker in Berlin das Gesetz geändert. Lärm ist jetzt nicht mehr gleich Lärm. Die alten Grenzwerte gelten zwar weiterhin für Fabriken oder Straßen. Aber für den Lärm von spielenden Kindern spielen sie keine Rolle mehr.

Das Ziel der Politiker im Bundestag und dem Bundesrat ist es, dass Kitas und Spielplätze in Wohngebieten bald ganz selbstverständlich werden sollen. Dafür wollen sie demnächst auch die Gesetze ändern, mit denen der Bau von neuen Kitas in Wohngebieten erschwert werden kann.

Im Hamburger Stadtteil Wandsbek zum Beispiel musste vor einigen Jahren die Kita Marienkäfer zuerst schließen. Denn zwei Nachbarn fühlten sich von den Geräuschen der Kinder gestört. Sie hatten vor dem Landgericht Hamburg geklagt und gewonnen.

Als die Kita umzog, hatten die neuen Nachbarn Angst vor zu viel Lärm. Sie setzten vor Gericht durch, dass eine Mauer zwischen ihren Häusern und der Kita gebaut wird. Die Wand ist so hoch wie ein Fußballtor und so lang wie ein halbes Fußballfeld. Die "Marienkäfer" nutzen sie als riesige Torwand.