Kanada-Rückkehrer hatte scharfe Munition im Gepäck. 3000 Euro Geldstrafe

Harburg. Bei den Routinekontrollen der Waltershofer Zollabfertigung kommen manchmal merkwürdige Dinge zutage. Als die Beamten eine als Umzugsgut deklarierte Holzkiste öffneten, kullerte ihnen scharfe Munition entgegen. Insgesamt 226 Patronen für Pistolen, Revolver und Jagdwaffen waren zwischen Büchern und Wäsche sorgfältig versteckt.

Die Kiste gehörte Günter S., 54, der nach längerem Aufenthalt in Kanada mit seinem gesamten Hausstand nach Deutschland zurückgekehrt war.

Günter S. wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt - Mindeststrafe sechs Monate. Der Richter bewertete die Sache aber als minder schweren Fall und wollte S. mit einem schriftlichen Strafbefehl über 9000 Euro davonkommen lassen. Doch S. fühlte sich immer noch ungerecht behandelt und legte Widerspruch ein, darüber wurde jetzt vor dem Amtsgericht Harburg verhandelt.

"Ich hatte keine Ahnung, dass ich irgend etwas falsch gemacht habe", verteidigte sich der Angeklagte, "ich habe einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte, die Patronen habe ich vor meiner Abreise nach Kanada hier legal erworben und wieder mit zurück gebracht". Er habe die Munition zwar in der Umzugskiste versteckt, "aber ich hatte nichts zu verbergen, ich wollte nur verhindern, dass die Patronen in falsche Hände geraten und Unheil damit angerichtet wird."

Der Richter und der Staatsanwalt glaubten ihm die Geschichte sogar, sie belehrten ihn aber auch, dass er für die Wiedereinfuhr der Patronen eine Genehmigung gebraucht hätte. "Die hätten Sie sicher auch bekommen", so der Richter. Er wollte dem Angeklagten einen "vermeidbaren Verbotsirrtum" zubilligen und das Verfahren gegen eine hohe Geldbuße einstellen.

Hier aber spielte der Staatsanwalt nicht mit. Als erfahrenem Jäger hätte es dem Angeklagten klar sein müssen, dass der Munitions-Import nicht in Ordnung war. So gab es dann doch ein Urteil, das allerdings deutlich milder ausfiel als der ursprüngliche Strafbefehl: 50 statt 100 Tagessätze Geldstrafe, der Tagessatz wurde von 100 auf 60 Euro ermäßigt. Günter S. darf die 3000 Euro nun in Monatsraten zu 250 Euro abstottern.