Landkreis rechnet beim Bildungspaket damit, dass sich die meisten Berechtigten im Mai melden

Winsen. Im Winsener Kreishaus ist alles vorbereitet für die Verteilung des Bildungspakets. Bearbeitet zurzeit noch ein Mitarbeiter die eingehenden Anträge, soll er bald Unterstützung von weiteren Kollegen bekommen. Denn die Antragsflut wird kommen. Davon ist Monika von der Heide, Leiterin der Abteilung Soziale Leistungen, überzeugt.

Bisher - Stand 20. April - sind nur knapp 250 Anträge eingegangen. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Paket haben dagegen 7720 Kinder im Landkreis. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen zum Beispiel die Mitgliedschaft in Sportverein oder Musikschule, Nachhilfeunterricht oder die Teilnahme am Mittagessen in Schule oder Kita ermöglichen.

100 Euro gibt es jährlich für Schulmaterial, außerdem zehn Euro monatlich für Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Da die unterschiedlichen Leistungen einzeln beantragt werden müssen, sind einige der beim Landkreis gestellten Anträge vom selben Absender. Demnach haben sogar weniger als 3,2 Prozent der Berechtigten bisher ihr Recht auf Zuschüsse wahrgenommen.

Um das Angebot bekannter zu machen, hat die Kreisverwaltung vergangene Woche Informationen zum Bildungspaket auf ihre Internetseite gestellt und die Gemeindeverwaltungen angeschrieben. Daraufhin gab es einen ersten Antragsschub. "In den vergangenen Tagen sind rund 100 neue Anträge bei uns eingegangen", sagt Monika von der Heide.

Den Durchbruch erhofft sie sich von einem Schreiben, das Anfang kommender Woche an Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis verschickt wird. Darin werden die Leiter der Einrichtungen informiert, wem die Leistungen aus dem Paket zustehen oder wo sie beantragt werden können. "Das Schreiben könnte auch kopiert und an die Schüler verteilt werden", sagt von der Heide.

Initiiert wurde das Paket von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Umsetzen sollen es die Kommunen. Sie bekommen dafür über die Länder Geld vom Bund. Wie viel das im Landkreis Harburg sein wird, ist im Kreishaus noch nicht bekannt. "Der Betrag soll sich an der Zahl der Leistungsempfänger orientieren", sagt von der Heide. "Aber das ist sicher auch von den Anträgen abhängig, die hoffentlich noch zahlreich bei uns eingehen."

Die Zuschüsse, die in der Regel in Form von Gutscheinen gewährt werden, stehen Kindern und Jugendlichen bis 25 Jahre zu. Neben Familien, die von Hartz IV leben, können auch Familien Anträge stellen, die den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen. Auch Asylbewerber sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Zuschüsse zu bekommen.

Die Gutscheine können rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden. Dafür müssen Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe bis zum 30. April Anträge stellen. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger gilt eine Frist bis zum 31. Mai. Formlose Anträge können per E-Mail bei Frank Krebs vom Jobcenter des Landkreises Harburg ( jobcenter-lk-harburg.but@jobcenter-ge.de ) eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es im Internet.

www.landkreis-harburg.de