Geld in einen Fonds stecken, statt Öko-Flächen freizuhalten

Stade. Im Landkreis Stade wird intensiv an der Vorbereitung eines Fonds gearbeitet, mit dem Kompensationsmaßnahmen im Naturschutz finanziert werden sollen. Die CDU/FDP-Landesregierung will das sogenannte Ersatzgeld bundesweit einführen, um Landkreisen, die für den Bau von Infrastrukturprojekten nur unzureichend über Kompensationsflächen verfügen, eine gleichwertige Alternative zu bieten, die nicht die Landwirte belastet. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssten Landwirte notfalls Flächen abgeben, die dann als Ersatzflächen für die Natur zur Verfügung stünden. Doch das Projekt stößt auf wenig Gegenliebe.

Laut Ulf Thiele, CDU-Fraktionsvize im Niedersächsischen Landtag, hätten sich mehrere Bundesländer gegen eine hierfür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausgesprochen. Nun soll der Bund eine Öffnungsklausel schaffen, um wenigstens in Einzelfällen Sonderregelungen zu ermöglichen. Von einer solchen Sonderregelung würde, so Thiele, vor allem der Landkreis Stade profitieren.

Mehr als 2000 Hektar Kompensationsflächen würden im Kreis Stade benötigt, um den Flächenverbrauch beim Autobahnbau, dem Bau des Hafens und anderer Infrastrukturprojekte auszugleichen. "Der Landkreis stößt an die Grenzen des Machbaren", sagt Landrat Michael Roesberg. Er befürwortet den Fonds, da sich der Kreis ansonsten kaum weiterentwickeln könne.

Zudem würden laut den CDU-Landtagsabgeordneten Kai Seefried und Helmut Dammann-Tamke die Landwirte in besonderem Maße in Mitleidenschaft gezogen, wenn keine Ersatzgeldregelung greifen würde. "Die Landwirte müssten dann zusätzlich zu den Flächen, die für den Anbau von Mais für Biogasanlagen gebraucht werden, Flächen abgeben, so dass für die Nahrungsmittelproduktion immer weniger Land zur Verfügung steht", sagt Dammann-Tamke. Das habe zur Folge, dass die Pachtpreise für Ländereien steigen würden. "Das könnte die Existenz von Landwirten gefährden."

Fraktionsvize Thiele befürchtet ähnliches: "Wir können uns ausmalen, was passieren wird. Das Land wird zu teuer für Landwirte, die dann nicht mehr konkurrenzfähig sind, weil die Mehrkosten für landwirtschaftliche Flächen über die Preise für die Endprodukte eingeholt werden müssten. Das würde der Verbraucher spüren und der würde dann wohl zu günstigeren, importierten Produkten greifen." Um dieses Szenario zu verhindern, sei eine Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes sinnvoll.

"Es darf kein Missverständnis geben. Es geht nicht darum, dass sich Landkreise aus dem Naturschutz freikaufen können. Es geht darum, das Naturschutzrecht mit weiteren Optionen auszustatten", sagt Seefried, der den Sinn des bisherigen Verfahrens anzweifelt. "Bisher mussten immer raumnah Kompensationsflächen bereit gestellt werden. Das Ergebnis war ein Flickenteppich, der wenig für Flora und Fauna bringt", sagt er.