Ab sofort können Zuschüsse für Mittagessen an Schulen, für Ausflüge und Klassenfahrten, für Sportvereine und Musikschulen beantragt werden.

Winsen. Seit Ende März ist nun das Bildungs- und Teilhabepaket von Bundesministerin Ursula von der Leen (CDU) für bedürftige Kinder in Kraft. Diese Leistungen bekommen Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familie, die Hartz IV, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Leistungen werden in der Regel in Form von Gutscheinen gewährt und können sofort beim Landkreis Harburg beantragt werden.

Bezuschusst werden auch Nachhilfekosten für versetzungsgefährdete Schüler und die Fahrt mit dem Schulbus zur nächstgelegenen weiterführenden Schule. Zusätzlich wird zwei Mal im Jahr ein Pauschalbetrag für Schulbedarf, beispielsweise Stifte, Hefte oder Schulranzen ausgezahlt. Die Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen diese Förderung allerdings gesondert beantragen. Bezuschusst werden auch zum Beispiel Museumsbesuche.

Die Leistungen können rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres beantragt werden, wenn die Kosten in diesem Zeitraum angefallen sind und nachgewiesen werden können. Hart IV- und Sozialhilfeempfänger müssen ihre Anträge bis zum 30. April gestellt haben. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, muss seinen Antrag bis zum 31. Mai gestellt haben. Die formlosen Anträge können auch per E-Mail entweder an das Jobcenter Landkreis Harburg ( jobcenter-lk-harburg.but@jobcenter-ge.de ) oder bei der Kreisverwaltung ( mvd.heide@lkharburg.de , u.kuesters@lkharburg.de und s.boelter@lkharburg.de ) gestellt werden.

Auskunft zu den Leistungen und den Anträgen geben auch Monika von der Heide (Tel.: 04171/693-430), Ulrike Küsters (Tel.: 04171/693-502) und Steffen Boelter (Tel.: 04171/693-585) von der Abteilung Soziale Leistungen im Kreishaus in Winsen. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auch auf der Homepage des Landkreises.

www.landkreis-harburg.de