Seit dem 1. Januar 2011 dürft ihr schon mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein machen und, wenn ihr die Prüfung besteht, unter Aufsicht eines erfahrenen Beifahrers Auto fahren.

Diese Idee wurde seit einigen Jahren als "Begleitetes Fahren" in ganz Deutschland getestet. Die Resonanz ist bundesweit sehr positiv. Der Modellversuch hat gezeigt, dass Fahranfänger, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, tatsächlich sicherer fahren und viel weniger Unfälle verursachen. Bisher gab es die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung erst mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren.

Leider hat es sich herausgestellt, dass sich Anfänger häufig überschätzen und viele Unfälle verursachen - auch ganz schwere. Beim "Führerschein mit 17" ist es erlaubt, dass ein Jugendlicher bereits mit 16 Jahren anfängt, Fahrstunden zu nehmen.

Nach der bestandenen theoretischen Fahrprüfung kann er dann kurz vor seinem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung ablegen.

Wer die Prüfung besteht, bekommt allerdings nicht sofort einen allgemeingültigen "echten" Führerschein, sondern eine "Prüfbescheinigung". In dieses Blatt muss der vorgeschriebene "Beifahrer" eingetragen sein: Erst mit 18 Jahren bekommt ihr dann einen Führerschein und dürft ganz alleine fahren.