Bürgermeister soll Ersatzansprüche der Stadt Buchholz prüfen

Buchholz. Grüne und SPD im Buchholzer Stadtrat fordern Konsequenzen aus den Urteilen des Verwaltungsgerichtes zur Ostring-Planung. Sie schieben der Kreisverwaltung die Schuld am Scheitern der Planungen vor dem Verwaltungsgericht zu. Wie berichtet hatten die Richter den Planfeststellungsbeschluss zum Buchholzer Ostring als rechtswidrig beurteilt.

In einem interfraktionellen Antrag fordern beide Fraktionen nun zum einen die Kündigung des Vertrages über den Bau der Umgehungsstraße zwischen Stadt und Landkreis. Zum anderen fordern Grüne und SPD den Buchholzer Bürgermeister dazu auf, zu prüfen, ob Ersatzansprüche der Stadt beim Landkreis geltend gemacht werden können. Laut des Vertrages teilen sich Stadt und Kreis die Planungskosten von rund 900 000 Euro.

"Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes ist das Vorhaben hinfällig. Wegen des Planungsfehlers des Landkreises sind auch die bisherigen Planungskosten und sonstigen im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Kosten verloren. Dies dürfte selbst dann gelten, wenn ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt würde", heißt es in dem Antrag an den Stadtrat.

Die "mangelnde Erfüllbarkeit des Vertrages" berechtige zu einer außerordentlichen Kündigung, argumentieren die beiden Fraktionen. Die "schwerwiegenden Planungsfehler des Landkreises dürften für die Stadt Buchholz zu "einem Schaden mindestens in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro geführt haben", heißt es weiter in dem Antrag von Rot und Grün.

Am 31. März soll der Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Bauen des Buchholzer Stadtrates beraten werden. Und am 4. April soll der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss über den Antrag beraten und einen Beschluss fassen. Allerdings dürfte der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen von der Mehrheit im Rat abgelehnt werden, denn CDU und FDP halten nach wie vor am Ostring und einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit mit dem Landkreis fest. Der Ostring wird eine Kreisstraße, also müsse der Landkreis Harburg die Umgehung planen und bauen, hieß es aus dem Buchholzer Rathaus.

Bürgermeister Wilfried Geiger (parteilos) hält diesen Antrag "schlichtweg für Wahlkampfgetöse. Hier wollen die beiden Parteien den Eindruck erwecken, sie hätten den Ostring verhindert. Dem ist aber nicht so. Das Verfahren ist offen, und der Landkreis prüft, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil, das im Übrigen noch nicht rechtskräftig ist, einlegen kann. Diese Prüfung sollte man doch abwarten."

Es sei schon verwunderlich, dass die Kreisgrünen fast zeitgleich die Kreisverwaltung aufgefordert hätte, zu prüfen, ob der Kreis Ansprüche gegen Buchholz geltend machen könne. Das sei doch kaum ernst zu nehmen. "Ich als Bürgermeister von Buchholz bedaure diesen Antrag unter anderem, weil er eine ganz wichtige stadtplanerische Entwicklung der Stadt in den Wahlkampf zieht", sagte Geiger.