Die Festsetzungsgebühren und Standgebühren der Hamburger Wochenmärkte sind höchst unterschiedlich.

Neugraben. Zu diesem Ergebnis kam der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Völsch aus Neugraben, nachdem er eine Anfrage an den Senat gerichtet hatte. Eigentlich geht es ihm darum, die Bedingungen für den Neugrabener Wochenmarkt, der von dem Hamburger Marktveranstalter WAGS privat organisiert wird, zu verbessern, denn seiner Meinung nach würden zunehmend Händler den Markt in Neugraben nicht mehr beschicken. Die Bandbreite der Festsetzungsgebühr schwankt in der Stadt zwischen 80 und 330 Euro, wird allein im Bezirk Altona gar nicht erhoben und liegt im Bezirk Harburg bei 150 Euro. An Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter Standfläche werden im Bezirk Harburg 22 und 36 Cent kassiert. Im Bezirk Mitte 10 und 30 Cent.

Parteigenosse Heinz Beeken, Mitglied der Bezirksversammlung, sieht dabei auch Unterschiede zwischen den staatlich und privat organisierten Wochenmärkten. Mit einer kleinen Anfrage an die Bezirksverwaltung versuchte er sich Klarheit zu verschaffen. Beeken: Im Rahmen der Stadtteilentwicklung sind Bevölkerung und Politik an einem funktionierenden und natürlich auch florierenden Marktgeschehen interessiert. Für eine Planungssicherheit wäre eine Aussage zum Gebührenniveau vorteilhaft."

Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg lieferte Antworten. Die Festsetzungsgebühr richte sich nach der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung. Abgegolten werde der entstandene Arbeitsaufwand für die Amtshandlung. Die Organisation des Neugrabener Wochenmarkts liege in Verantwortung der WAGS, und die von den Markthändler zu entrichtenden Gebühren stünden nicht im Einflussbereich des Bezirksamts Harburg. Ist denn der Neugrabener Markt für Beschicker nicht mehr interessant? Meinberg: "Von der WAGS wurde gegenüber dem Bezirksamt kein nachlassendes Interesse an den Wochenmärkten mitgeteilt." Meinberg teilt zudem mit, dass die Verwaltung im Januar beschlossen habe, die Gebühren in diesem Jahr nicht zu erhöhen. Sondernutzungsgebühren und Gebühren der Wirtschaftsverwaltung könnten seinen Worten nach im vorgegebenen Rahmen festgeschrieben werden. Die vom Veranstalter WAGS den Händlern in Rechnung gestellten Gebühren seien nicht bekannt.