Es ähnelt dem “Klippo“, dem Zufluchtsort beim Fangenspielen: das Asyl. Dort können die Gejagten nämlich nicht von den Fängern “getickt“ werden.

Asyl bedeutet vor allem Schutz vor Gefahr und Verfolgung, aber auch Unterkunft, welche politisch Verfolgten und Flüchtlingen die Möglichkeit bietet, ein normales Leben zu führen. Das deutsche Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entscheidet, ob der Asylbewerber in Deutschland bleiben darf oder nicht.

Der Asylbewerber bekommt eine Aufenthaltsgestattung, die es ihm erlaubt, sich während der Verhandlungen an einem von den Behörden ausgewählten Ort in Deutschland aufzuhalten. Wenn die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge positiv ausfällt, darf der Asylbewerber in Deutschland bleiben, fällt diese negativ aus, muss der Bewerber Deutschland wieder verlassen, da es ihm nicht gestattet wird, in Deutschland zu leben. Die meisten Asylbewerber kommen aus Afghanistan, Syrien, Libanon, dem Irak und dem Iran. Gerade der große Abwanderungsdruck, hervorgehoben durch eine instabile Sicherheitslage und den daraus entstehenden wirtschaftlichen Problemen, bewegt vor allem Iraker und Afghaner ihr Land freiwillig zu verlassen.