Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll gemäß seinem Zweck im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen. Dabei sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung nachhaltig verringert werden sowie fossile Energieressourcen, wie Öl, Kohle und Gas geschont.

Die weitere Entwicklung von Technologien, die der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien dient, soll mit dem EEG gefördert werden, um insbesondere den Klimaschutz zu stärken. Das EEG wurde in seiner ursprünglichen Fassung am 29. März 2000 im Deutschen Bundestag verabschiedet.