An den Leistungen ändert sich dadurch nichts

Winsen. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Harburg - kurz Arge genannt - heißt ab Januar 2011 Jobcenter Landkreis Harburg. Das Jobcenter ist der Rechtsnachfolger der Arge, alle bisherigen Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten der Landrat des Landkreises Harburg Joachim Bordt und Bernd Passier, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg im Kreishaus.

Anlass für die Namensänderung ist eine organisatorische Neugestaltung der Grundsicherung. Für die Kundinnen und Kunden ergeben sich daraus jedoch keine Auswirkungen. Sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber erhalten die üblichen Leistungen wie gewohnt.

"Hintergrund dieser Neuorganisation ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Verwaltungsform als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte", erläutern Bordt und Passier. Inzwischen wurde das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Organisation der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beschlossen. "Diese beschränken sich aber weitgehend auf die Rahmenbedingungen für die Verwaltungsgremien", führt der Landrat aus. Nach außen sichtbar ist der neue Name "Jobcenter", der bundesweit einheitlich eingeführt wird.

"Wichtig ist, dass sich die Agentur für Arbeit und der Landkreis Harburg weiterhin gemeinsam um die Grundsicherung kümmern. Das bewährte Miteinander, bei dem jeder sein Wissen und seine Möglichkeiten einbringt, wird als gemeinsame Einrichtung fortgesetzt", betonen Bordt und Passier in einer Presseerklärung.

Das Prinzip der Leistungen aus einer Hand werde beibehalten, um Arbeitslose bestmöglich bei der Jobsuche und dem Lebensunterhalt unterstützen zu können, heißt es weiter. Um die Betriebe kümmert sich weiterhin ein Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.