Die Rücknahme der Schulgenehmigung lässt sich rechtlich nicht beanstanden - heißt es in der aktuellen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

Winsen/Lüneburg. Im September 2010 hatte die Landesschulbehörde Lüneburg der privat geführten Michaeli Grundschule in Winsen die Genehmigung zur Weiterführung des Schulbetriebs entzogen. Die Behörde wirft dem Verein und Träger "Freunde und Förderer der Michaeli Schule" fehlende Konzepte und rechtswidrige Entscheidungen vor. Außerdem sollen Gehälter unregelmäßig gezahlt, die vorgeschriebene Mindestschülerzahl unterschritten sowie Lehrer mit nicht ausreichender Qualifikation beschäftigt worden sein. Die Folge: Die Schule sollte geschlossen werden. (Die Rundschau berichtete)

Gegen diesen Beschluss hatte der Verein vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht geklagt - und nicht Recht bekommen.

Erst im Juni 2009 hatte der Verein die Genehmigung zum Betrieb der integrativen Grundschule in der Schillerstraße erhalten.

Doch die Schulgenehmigung ist nach dem niedersächsischem Schulgesetz zu Recht mit sofortiger Wirkung zurückgenommen worden, weil die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht mehr gegeben und die festgestellten Mängel nicht beseitigt worden sind - heißt es nun in der Urteilsbegründung.

So wurden 2010 zum Beispiel nur neun Schüler unterricht, vorgeschrieben sind zwölf. Ferner seien die Qualifikationen einiger an der Schule tätigen Lehrkräfte nicht nachgewiesen.