Am Montag, 8. November, beginnt um 13.30 Uhr die Verhandlung Sarah T. gegen den Versicherungskonzern Generali vor dem Landgericht Hamburg.

Harburg. Wie berichtet, fordert Sarah T. eine Entschädigungssumme von 7,25 Millionen Euro. Zu dem Bericht der Harburger Rundschau vom Freitag, 5. November, gibt es einige ergänzende Richtigstellungen.

Sarah T. leitet ihre Entschädigungsansprüche nicht aus einer Unfallversicherung bei der Generali ab, sondern aus der Haftpflichtversicherung des Autos, in dem sie verunglückte. Das Gutachten dazu, ob sie angeschnallt war oder nicht, wurde nicht von der Generali, sondern vom Gericht zur Klärung einer Mitschuld von Sarah T. in Auftrag gegeben. Das Gericht wollte die Frage geklärt wissen, weil sich die beiden streitenden Parteien in dieser Sache nicht einigen konnten.

Dieses Gutachten sagt aus, dass heute, etwa sechs Jahre nach dem Unfall kein eindeutiger Nachweis mehr darüber zu führen ist, ob die Frau einen Gurt benutzt hatte.