Aufruf zu Gleisaktion im Internet ist strafbar, auch wenn er ohne Erfolg ist

Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen Castor-Gegner wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die Ermittlungen richten sich gegen die Internetseite "Castor? Schottern!". Dort wird dazu aufgerufen, das Gleisbett für die Züge des Castortransports unbefahrbar zu machen.

Demonstranten sollen so viele Steine aus dem Gleisbett entfernen, dass die Schiene nicht mehr nutzbar ist, sagt Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski. Doch nicht nur die Begehung von Straftaten sei strafbar, sagt Kazimierski, sondern auch die Aufforderung dazu. In Betracht kommen laut Oberstaatsanwalt die Störung öffentlicher Betriebe oder die Sachbeschädigung oder die Zerstörung von Bauwerken.

Laut Kazimierski haben bislang mehr als 300 Einzelpersonen und Gruppen den Aufruf im Internet unterzeichnet. "Da sich jeder von ihnen mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Idee von ,Castor Schottern' zu eigen macht und die Absichtserklärung der Kampagne mit trägt, besteht gegen die namentlich Genannten und auch die Verantwortlichen der Gruppierungen ein Tatverdacht", sagt Staatsanwalt Kazimierski.

Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten sei selbst für den Fall, dass sie ohne Erfolg bleibe, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. "Wer sich von den Unterzeichnern an den im Aufruf vorgesehenen Straftaten beteiligt, muss sich unter Umständen sogar die strafbaren Handlungen anderer als Mittäter zurechnen lassen."