Auch Tagespendler dürfen im neuen “Parkhaus-Süd“ am Buchholzer Bahnhof parken.

Buchholz. So stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Bauen am Donnerstag über den Antrag der CDU- und FDP-Fraktion ab. "Erst wollten wir diese Möglichkeit auch für das Parkhaus "Kabenhof" erreichen", so Arno Reglitzy, Fraktionsvorsitzender der FDP. Doch eine solche technische Umrüstung würde zu teuer. Deshalb bleibt es im "Kabenhof" in den oberen Etagen bei den 200 Park-and-ride-Stellplätzen der Stadt (Kosten: zwölf Euro im Monat und 120 Euro im Jahr) und bei den mehr als 200 öffentlichen Einkaufsparkplätzen aus privater Hand (Kosten: 50 Cent pro Stunde) im unteren Bereich. Im "Parkhaus-Süd" sollen nun Parkautomaten installiert werden, an denen Tagestickets für einen Euro gezogen werden können. Die Dauerkarten für die Park-and-ride-Plätze sollen ebenfalls zwölf Euro im Monat und 120 Euro im Jahr kosten.

Der Antrag der SPD, die Parkkosten für die ersten zwei Jahre auszusetzen, wurde abgelehnt. Denn dann würde die Stadt die Mehrwertsteuer nachzahlen müssen. Und diese Nachzahlung würde für beide Parkhäuser bei rund einer halben Millionen Euro liegen. Hintergrund: Was die Bauwerke betrifft, ist die Stadt vorsteuerabsatzberechtigt. Bei dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass bei jedem steuerpflichtigen Umsatz nur der dabei erzielte Mehrwert der Ware mit der Steuer belastet wird - nicht die Ware selbst. Auf die Gebäude wird keine Mehrwertsteuer erhoben, auf die erzielten Parkgebühr-Einnahmen sehr wohl. Würden diese entfallen, müsste die Stadt nachzahlen.

Ob diese Nachzahlungspflicht auch bei einer kürzeren Aussetzungszeit fällig würde, wird nun geprüft. Der Rat der muss entscheiden.