Im Fall “Schwarzbauten“ im Sprötzer Wochenendgebiet Lohbergen-Höllental hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Urteil gesprochen.

Buchholz/ Lüneburg. Demnach wird der von der Stadt Buchholz aufgestellte Bebauungsplan in Teilen für unwirksam erklärt - so die Interpretation der Interessengemeinschaft Wohngebiet Lohbergen-Höllental (IWL), die gegen den B-Plan geklagt hatte. Aus der Sicht der Stadtverwaltung Winsen sei der Bebauungsplan in seinen wichtigsten Kernstücken vom Gericht bestätigt worden, nur Teilaspekten wie die Lage von Zäunen sei kritisiert worden, so Stadtsprecher Heinrich Helms.

Rund 70 Jahre stehen 207 Wohnhäuser im Sprötzer Wochenendhaus-Gebiet Lohbergen-Höllental, fast alle im Landschaftsschutzgebiet. Sie wurden in der Kriegs- und Nachkriegszeit als Wochenendhäuser errichtet, die meisten ohne Genehmigung. Im Laufe der Jahre wurde an- und umgebaut, entstanden zum Teil große Häuser. Seit 1999 liegt nun ein Bebauungsplan vor, nach dem einige Anwohner ihre Häuser zurückbauen müssen.

"Das schriftliche Urteil haben wir noch nicht vorliegen", so Helms. Der IWL-Vorstand will zunächst das Gespräch mit der Buchholzer Stadtverwaltung suchen, bevor der Streit weiter geführt wird.