Neuregelung der Rundfunkgebühren empört die Handwerker. Betriebe müssen im Schnitt dreimal mehr zahlen als bisher

Lüneburg. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Rundfunkgebühren neu zu regeln. Für die Handwerksbetriebe der Region könnte die Neuregelung zu einem bedeutenden Kostenfaktor werden, befürchtet die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Sie hat ihre Mitglieder aufgefordert, ihre Gebühren nach der Neuregelung schon einmal im Voraus zu berechnen und legt jetzt ein erstes Zwischenergebnis dieser Vergleichsberechnungen vor.

"Es ist unfassbar, was man sich mit dem neuen Finanzierungsmodell ausgedacht hat. Unsere Handwerksbetriebe müssten im Durchschnitt dreimal so viel Rundfunkgebühren zahlen wie bisher. Und das, obwohl in vielen Betrieben überhaupt kein Rundfunkempfang stattfindet", sagte Kammerpräsident Rolf Schneider.

Im Durchschnitt wird sich die Belastung von heute 281 Euro auf voraussichtlich 845 Euro jährlich für den Rundfunkempfang in Handwerksbetrieben erhöhen. Über 60 Prozent der Betriebe müssten mit einer Verdoppelung der Rundfunkgebühren oder noch höheren finanziellen Belastungen rechnen, nur in zwei Prozent der Fälle käme es zu minimalen Entlastungen, befürchtet die Kammer.

"Wir sehen die Zahlen aus Medienberichten bestätigt, wonach das neue Finanzierungsmodell zu Mehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro im Jahr bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen kann. Offenbar geht es hier nur um die Frage, wie die Kassen der Anstalten gefüllt werden können. Ob der Mittelstand dabei auf der Strecke bleibt, scheint niemanden zu interessieren", sagt Rolf Schneider.

Finanzielle Mehrbelastungen weit über dem Durchschnitt erwartet auch Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. "Eine Zimmerei hat uns gemeldet, dass sie für Ihren Betrieb mit acht Beschäftigten und sieben Fahrzeugen heute rund 69 Euro im Jahr zahlt. Künftig müsste sie 719 Euro an Rundfunkbeiträgen zahlen. Das ist ein Anstieg um 940 Prozent", sagt der Hauptgeschäftsführer.

In Zukunft sollen alle Fahrzeuge der Handwerksbetriebe beitragspflichtig werden - vollkommen unabhängig davon, ob ein Autoradio vorhanden ist oder nicht. "Die Fahrzeuge müssen komplett aus der Beitragspflicht herausgenommen werden. Ein Fahrzeug ist gewiss keine Betriebsstätte", sagt Norbert Bünten.