Die ehemaligen Metronom-Geschäftsführer klagen gegen ihre Kündigung

Lüneburg. Vor dem Lüneburger Landgericht kam es gestern zu einem Wiedersehen zwischen den ehemaligen Geschäftsführern der Metronom-Eisenbahngesellschaft Henning Weize und Carsten Hein und ihrem Nachfolger Wolfgang Birlin.

Am 20. April waren Weize und Hein nach acht Jahren erfolgreicher Arbeit fristlos entlassen worden. Über die Gründe für die Trennung gab das Uelzener Bahnunternehmen bislang nichts bekannt. Nachdem es bisher keine Basis für eine außergerichtliche Einigung gegeben hatte, sollen nun die Richter um Vorsitzenden Klaus Rainer Strunk Licht ins Dunkel bringen, denn Weize und Hein haben gegen ihre Kündigung Klage eingereicht.

Der Richter betonte, dass für beide Parteien die Tatsachen unstrittig sein, allein in der rechtlichen Einordnung unterscheide sich die Sicht der Beteiligten. Im Kern geht es vor allem um zwei Fragen. Das Gericht muss klären, ob Weize und Hein gegen ihre Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern verstoßen haben. Die niedersächsische Privatbahn gehört einer Gesellschaft, an der wiederum verschiedene Bahngesellschaften Anteile halten.

In der Praxis heißt das, dass nicht nur mit Mitbewerbern wie der Deutschen Bahn, sondern auch innerhalb des Unternehmens Konkurrenz herrscht. Gleichzeitig sind die Geschäftsführer verpflichtet, ihr Vorgehen mit den Gesellschaftern abzustimmen. Das kann im Ernstfall bedeuten, Mitbewerbern seine Kalkulationen für Auftragsausschreibungen darzulegen.

Kläger-Anwalt Peter Schrader kritisierte, der Vorwurf der Verletzung der Informationspflicht an seine Mandanten sei an dieser Stelle zu pauschal und ungenau. Außerdem müssen die Richter am Landgericht Lüneburg entscheiden, ob Weize und Hein gegen die Klauseln eines Beratervertrages mit der Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE) verstoßen haben.

Wiederholt hatten sich Metronom-Mitarbeiter an die Geschäftsführung gewandt und von IT-Problemen mit ihren Rechnern berichtet. Nachdem die interne Untersuchung einer von Weize und Hein beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergab, dass die OHE ohne das Wissen des Uelzener Bahnunternehmens Spitzelsoftware auf deren Computern installiert hatte, kündigten die Geschäftsführer den IT-Vertrag mit OHE.

Das Gericht entließ beide Seiten mit einem Vorschlag. Er sieht vor, dass die Metronom dem ehemaligen Führungsduo jeweils 250 000 Euro Abfindung zahlen soll.

Das Gericht muss nun beraten, ob es die Klage von Weize und Hein zulässt. Die Entscheidung wird am 23. September um 9 Uhr im Saal 142 des Landgerichtes bekannt gegeben.