Anwalt bezweifelt , dass der Mann im Kreishaus verhaftet werden durfte

Winsen. Der Fall Slawik C. beschäftigt weiterhin die Kreisverwaltung des Landkreises Harburg. Derzeit bereitet die Kreisverwaltung die Kreisausschusssitzung für den 9. August vor, zu der allein die Fraktion der Grünen einen Fragenkatalog mit über 25 Fragen an Landrat Joachim Bordt (FDP) und seine Ausländerbehörde stellen werden.

Im Kreishaus wurde der 58 Jahre alte Aserbaidschaner, der seit fast elf Jahren mit seiner Familie in Jesteburg lebte, am 28. Juni in den Räumen der Ausländerbehörde verhaftet und in Abschiebungshaft genommen. Dort erhängte sich der Mann am 2. Juli (das Abendblatt berichtete mehrfach). Obwohl Niedersachsens Innenminister Bernd Schünemann (CDU) der Ausländerbehörde korrektes Verhalten attestiert hatte, ist die Sache für die Kreisverwaltung noch nicht ausgestanden. Zu viele Fragen sind noch offen, zu viele Ungereimtheiten gehen aus den Akten der Winsener Ausländerbehörde hervor.

Der Rechtsanwalt und Spezialist für Abschiebungsrecht Peter Fahlbusch fordert jetzt den Beschluss, dass Slawik C. in den Räumen der Ausländerbehörde hätte verhaftet werden dürfen. Dieser Beschluss existiert offensichtlich nicht. Im Kreishaus ist man der Auffassung, es habe nicht eines solchen Beschlusses bedurft, um Slawik C. festnehmen zu lassen. Kreishaussprecher Georg Krümpelmann: "Der Haftbefehl war ausreichend." Fahlbusch, der Mitglied im Arbeitskreis Ausländerrecht Niedersächsischer Rechtsanwälte (AANR) ist,

vertritt Asmik C., die Witwe von Slawik C., die Anzeige unter anderem gegen die Ausländerbehörde erstattet hat.

Unklar ist nach wie vor, ob die Passersatzpapiere, die der Behörde als Grundlage für die Abschiebung dienten, echt waren. Selbst Landrat Joachim Bordt hatte im Nachhinein seine Zweifel darüber geäußert, dass die Armenier die richtigen Daten benutzt haben.

Eine weitere Frage wirft der Ablauf der Verhaftung auf. Krümpelmann sagt, die Schwiegertochter und das Enkelkind von Slawik C. seien nur für kurze Zeit aus dem Raum geschickt worden, als er verhaftet wurde. Im Anschluss seien sie wieder zu ihm gelassen worden, damit die Schwiegertochter für Slawik C. übersetzen konnte. Die Schwiegertochter schildert die Szene anders. Nur seine Frau Asmik habe bei ihm bleiben dürfen.

Man habe sie nur kurz in den Raum gelassen, um den Anwalt anrufen zu können, so die Schwiegertochter. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten ihr nicht erlaubt, für Slawik zu übersetzen. Als er dem Haftrichter vorgeführt wurde, so der Krümpelmann, sei ein Dolmetscher hinzu gezogen worden. Bei einer Verhaftung sei ein Dolmetscher nicht nötig, es reiche vollkommen aus, wenn ein anerkannte Dolmetscher die Gespräche mit dem Richter während einer Haftprüfung übersetzt. Verhaftet wurde Slawik C. am Vormittag, erst am Nachmittag wurde der Mann dem Haftrichter vorgeführt. Georg Krümpelmann: "Laut Gesetz können zwischen der Verhaftung und dem Termin beim Haftrichter sogar 24 Stunden liegen."