Bei der Beschaffung der Papiere für ihren Mann bestehe der Verdacht auf Manipulation, lautet die Begründung

Winsen. Asmik C., die Witwe von Slawik C., der sich am 2. Juli in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt in Hannover-Langenhagen erhängt hat, stellt Strafanzeige gegen den Landkreis Harburg und gegen die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen, Außenstelle Lüneburg wegen "Verdacht auf Manipulation der behördlichen Erkenntnisse zur Beschaffung eines Passersatzpapiers", um Slawik C. nach Armenien abschieben zu können. Am 28. Juni war der 58 Jahre alte Mann, der mit seiner Familie seit elf Jahren in Jesteburg gelebt hatte, vor den Augen seiner Familie in der Ausländerbehörde in Winsen verhaftet worden (das Abendblatt berichtete mehrfach).

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen, der Asmik C. berät und unterstützt, sagte: "Nach unseren Recherchen haben wir allen Grund zu der Annahme, dass die Behörden sich in diesem Fall wegen aller erdenkbarer Rechtsverstöße schuldig gemacht haben. Es besteht der begründete Verdacht, dass der armenischen Botschaft die Auskünfte von Interpol als Beleg einer armenischen Staatsangehörigkeit verkauft, die Ergebnisse der Untersuchungen der Kripo, wonach die Interpol-Dokumente einen anderen Menschen und nicht den Flüchtling Slawik C. bezeichnen, dagegen zurückgehalten wurden."

Außerdem legt Asmik C., vertreten durch den auf Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, auch Beschwerde gegen den Haftbefehl, den das Winsener Amtsgericht gegen ihren Ehemann wegen angeblicher Fluchtgefahr ausgestellt hatte. Weber: "Dieser Haftbefehl wurde offenkundig rechtswidrig beantragt und ausgestellt. Eine Haft kann und darf wirklich nur das allerletzte Mittel sein. Und es war bei Slawik C. in keiner Weise davon auszugehen, dass er sich der Abschiebung entziehen würde."

In dem Haftbefehl, der dem Abendblatt vorliegt, wird Slawik C. eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um Beschwerde gegen die Inhaftierung einzulegen. Weber dazu: "Seit dem 1. September 2009 ist die Frist vom Gesetzgeber auf vier Wochen verlängert worden. Auch dieser Punkt führte zu dem Entschluss, Beschwerde gegen den Haftbefehl einzureichen. Hier haben die Ausländerbehörde wie auch das Gericht schlampig gearbeitet."

Dazu Kreishaussprecher Georg Krümpelmann: "Strafanzeige und Beschwerde sind zulässige Instrumente zur Überprüfung von Verwaltungsverfahren beziehungsweise von gerichtlichen Entscheidungen. Dass die Frau davon Gebrauch macht, ist ihr gutes Recht." Im Kreishaus in Winsen, so Krümpelmann, laufe nach wie vor eine interne Prüfung der Vorgänge in der Ausländerbehörde.