Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Lüneburg im Fall der sogenannten Kaufland-Erpressung von Soltau bestätigt.

Lüneburg. Das Landgericht sah es - auch aufgrund der weitgehenden Geständnisse der Angeklagten - als erwiesen an, dass ein 54 Jahre alter Mann aus Soltau und ein 39 Jahre alter Mann aus Delmenhorst am 28. Juli 2009 telefonisch beim Warenhaus "Kaufland" in Soltau fünf Millionen Euro erpressen wollten. Sie hatten damit gedroht, eine Bombe in einer Filiale oder in einem "Lidl"-Markt explodieren zu lassen.

Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Gegen den 54 Jahre alten Soltauer wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Er hat seine Revision vor der Entscheidung des BGH zurückgenommen. Der 39 Jahre alte Delmenhorster wurde zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine Revision wurde vom BGH als unbegründet verworfen.