Geplante Gesetzesänderung würde Betriebe diskriminieren

Lüneburg. In ihrem Sparpaket hat die Bundesregierung angekündigt, zukünftig bei Insolvenzverfahren ein Vorrecht für den Fiskus einzuführen. Danach hätten die Finanzämter im Fall des Firmenkonkurses bevorzugten Zugriff auf die Insolvenzmasse, um an ausstehende Steuerzahlungen zu kommen.

"Das Finanzamtsvorrecht ist eine Diskriminierung der anderen Gläubiger", sagt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Der Staat bringt seine Schäfchen ins Trockene, während Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eines insolventen Unternehmens in die Röhre schauen."

Bünten ist der Ansicht, dass das Fiskusprivileg 1999 mit gutem Grund abgeschafft worden ist, denn es bedeute eine Ungleichbehandlung der Gläubiger. "Häufig sind Handwerksbetriebe betroffen, wenn ein größeres Unternehmen Insolvenz anmeldet. Die geplante Neuregelung schmälert die Chance, wenigstens einen Teil der Forderungen beglichen zu bekommen", so Bünten.

Bei Wiedereinführung des Privilegs würden künftig mehr Folgeinsolvenzen im Mittelstand drohen - mit allen negativen Folgen für die Arbeits- und Ausbildungsplätze. Auch die Sanierungschancen des kränkelnden Unternehmens sieht Bünten gefährdet.