Die Planungen für das neue Buchholzer Einkaufszentrum Mühlenhof sind vorerst auf Eis gelegt.

Buchholz. Grund dafür ist eine Entscheidung des Lüneburger Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das den Bebauungsplan "Mühlenhof" der Stadt Buchholz wegen eines Formfehlers bei der Ankündigung der öffentlichen Auslegung "außer Vollzug gesetzt" hat.

Geklagt hatte ein Buchholzer Kaufmann, der "seine Rechte durch den B-Plan eingeschränkt sah", so Heinrich Helms, Sprecher der Stadt Buchholz. Auch wenn das OVG der Stadt einen Formfehler vorwirft, inhaltlich mochte das OVG den B-Plan nicht bemängeln. "Die gerügten Mängel des Bebauungsplanes greifen nicht ohne weiteres durch", hieß es in der Urteilsbegründung. Bürgermeister Wilfried Geiger (parteilos): "Unsere Planer haben danach alles richtig gemacht, der B-Plan ist in der Sache wasserdicht." Die Kritik der OVG-Richter: Der Bebauungsplan sei nicht richtig bekannt gemacht worden. Daher sei erstens die Bekanntmachung im "herkömmlich juristisch richtigen Sinn zu wiederholen und zweitens der Plan erneut auszulegen".

Der Plan wird also wieder öffentlich ausgelegt, Bürger können noch einmal Einwendungen oder Anregungen einreichen. Geiger: "Wir werden den Auftrag des Gerichtes zügig umsetzen." Bereits in dieser Woche werde der Plan amtlich bekannt gemacht und neu ausgelegt. Geiger weiter: "So schnell wie möglich wollen wir das Verfahren im Rat endgültig abschließen." Lediglich neue Einwendungen würden in dieser Auslegungsphase berücksichtigt werden müssen, so Heinrich Helms. Wenn diese Phase abgeschlossen sei, könne, so der Bürgermeister von Buchholz, mit dem Bau des Einkaufszentrums endlich begonnen werden. "Die Verzögerung hat unsere Planung zwar beeinflusst, dennoch arbeiten wir an dem Bauantrag und wollen nach wie vor den Startschuss für den Mühlenhof dieses Jahr noch geben", sagt Ilka Thomsen, Projektleiterin des Investors DCC.