Neue Regelung für Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen

Stade/Buxtehude. Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen und die sich in den Ferien etwas hinzu verdienen, können jetzt mehr von diesem Geld für sich behalten. Das teilt die Agentur für Arbeit in Stade mit. Nach einer Regelung, die zum Juli in Kraft getreten ist, können Jugendliche im Alter von bis zu 25 Jahren jetzt bis zu 1200 Euro pro Kalenderjahr verdienen, ohne dass dieses Geld auf das Arbeitslosengeld der Eltern angerechnet wird. Das gilt für Tätigkeiten in den Schulferien in einem Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Jahr.

Von der Regelung profitieren vor allem Jugendliche, die eine allgemeine oder eine berufsbildende Schule besuchen, kein eigenes Einkommen haben und auch keine Ausbildungsvergütung bekommen. Eine Einschränkung gibt es allerdings doch: Wer in den letzten Ferien nach dem Abschluss der Schule einen Ferienjob macht und danach keine berufsbildende Schule besuchen, sondern ein Hochschulstudium antreten will, für den gilt die Regelung nicht.

Weiterhin wurde zum 1. Juli die Freibetragsregelung geändert. Seitdem dürfen auch Jugendliche, die jünger als 15 Jahre sind, anrechnungsfrei bis zu 100 Euro monatlich hinzu verdienen.

Mehr Informationen gibt es bei der Agentur für Arbeit Stade, Am Schwingedeich 2, unter der Telefonnummer 04141/9 91 20.