Der Stadtrat Buchholz hat eine Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.

Buchholz. Ab sofort müssen Bürger, die einen schützenswerten Baum (80 Zentimeter Umfang in 1,20 Meter Höhe) auf ihrem Grundstück fällen, nicht mehr für Ersatz an anderer Stelle sorgen. Ein Antrag auf Abholzung muss nach wie vor bei der Stadt gestellt werden. Die Antragskosten erhöhen sich von fünf auf 50 Euro. Grund für die Änderung: Es gibt auf dem Stadtgebiet nicht mehr genug Platz für Ersatzbäume. "Damit wird der Abholzung Tür und Tor geöffnet", befürchtet Gabriele Wenker, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen.