Polizei rät Kunden, sich über den Versicherungsschutz der eigenen Bank zu informieren

Neuland. Zwei Tiermärkte, zwei ähnliche Adressen, eine Verwechslung. Durch eine fehlerhafte Information berichteten wir in unserer Ausgabe am Donnerstag, 21. Juni, fälschlicherweise, dass Betrüger ein manipuliertes EC-Kartenlesegerät in einem Fressnapf-Markt am Großmoordamm installiert hätten. Es handelte sich jedoch um einen Markt des Konkurrenten Futterhaus, in dem die Kartendaten Hunderter Kunden ausspioniert wurden. Im Fressnapf-Markt am Großmoorbogen befand sich somit kein manipuliertes Kartenlesegerät.

Für die Kunden, die in der genannten Futterhaus-Filiale seit dem 30. April mit EC-Karte zahlten, bleibt der Rat der Polizei, die letzten, aber auch kommenden Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen.

Doch ob nun im Tiermarkt oder an der Supermarktkasse - Was ist zu tun, wenn der Kunde den Verdacht hegt, dass seine Daten samt dazugehöriger Geheimnummer gestohlen wurden?

Vorbeugend könne man fast nicht agieren, denn "leider fällt es den meisten erst auf, wenn das Geld schon fehlt", sagt Christoph Karstens, Hauptkommissar der Polizei in Harburg. Aber sobald eben Unregelmäßigkeiten auf den Kontoauszügen auszumachen sind, rät Karstens den Betroffenen, möglichst schnell zu reagieren.

Zunächst solle man sich mit seinem jeweiligen Geldinstitut in Verbindung setzen, um das Konto schnellstmöglich zu sperren. Eine weitere Plünderung des Kontos ist dann unmöglich. "Es ist auch interessant für den Kunden, sich über den Versicherungsschutz der eigenen Bank zu informieren und zu erfragen, ob die Summe ersetzt wird", so der Hauptkommissar.

Sein eigenes Geld wieder zurückzubekommen, kann nämlich mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Denn von Bank zu Bank und von Vorfall zu Vorfall werden unterschiedliche Leistungen seitens der Institute erbracht. Die Frage "Wird mir der Schaden ersetzt?" könne also das eigene Geldinstitut am besten beantworten, so Christoph Karstens.