Lüneburg. Wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat hat das Amtsgericht Lüneburg einen Atomkraftgegner zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte im Herbst 2010 im Internet eine Absichtserklärung der Initiative "Castor? Schottern!" unterzeichnet. Wie die Gruppe am Dienstag mitteilte, will der Aktivist Rechtsmittel einlegen.

Er hatte vor der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 50 Euro abgelehnt. Für ihn sei "nicht der Aufruf zum 'Schottern' strafbar, sondern die Nutzung der Atomenergie". Bislang wurden nach Angaben von Unterstützern fünf Personen in vier Gerichtsverfahren wegen des Aufrufs zum "Schottern" zu Geldstrafen verurteilt. Weitere Ermittlungsverfahren sind noch anhängig.