Dem Betrüger Stefan B. droht eine Haftstrafe. Doch er ließ den Gerichtstermin sausen

Winsen. Ein strahlend blauer Himmel ummantelt das Winsener Schloss. Im Saal 226 des Amtsgerichts Winsen hat Amtsrichter Dr. Michael Herrmann gerade einen Einbrecher verurteilt, der nimmt das Urteil an. Der Amtsrichter öffnet ein Fenster. Die Stille im Saal wird an diesem Donnerstagvormittag nur ein wenig gestört durch den Lärm von zwei Arbeitern, die gerade an der Außenwand des Schlosses ein Gerüst hochziehen.

Eigentlich sollte jetzt Stefan B., 27, im Saal erscheinen. Sein Pflichtverteidiger hat schon Platz genommen, und der Richter stellt fest, dass Stefan B. per Postzustellungsurkunde "ordnungsgemäß geladen" wurde. Der Anwalt sagt, "der Angeklagte hat sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt".

Stefan B. ist im Winsener Schloss kein Unbekannter. Das Amtsgericht hat ihn am 26. Mai 2011 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Dies scheint Stefan B. wenig beeindruckt zu haben: Wenige Stunden nach der Verurteilung hat er über das Internetportal Ebay BMW-Xenon-Scheinwerfer mit Standlichtringen für 250 Euro verkauft. Das Geld hat er bekommen, allein, er hat die Ware nie übersandt.

Und noch etwas soll an diesem Tag angeklagt werden: Im Oktober 2011 hat Stefan B. noch einmal über Ebay verkauft - diesmal eine Hardtopvorbereitung für einen BMW E 30. Und wieder hat er das Geld, diesmal 72,25 Euro, "leistungslos vereinnahmt" - sprich: der Ersteigerer hat überwiesen, aber nichts bekommen.

Nun steht Stefan B.s Bewährung auf dem Spiel. Der Richter konstatiert nach einer viertel Stunde Wartens: "Wenn er nicht kommt und keine Entschuldigung vorliegt, hört der Spaß auf. Das war kein schlauer Zug des Angeklagten." Nun muss Stefan B. ohnehin in den Knast: Die Staatsanwältin beantragt einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Richter erlässt diesen.