Auch wenn die Landesbauordnung zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet, kann der Vermieter dafür ausgelegte Kosten dem Mieter über eine Mieterhöhung auflegen. Denn auch im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung handelt es sich bei dem Einbau von Rauchwarnmeldern um eine Modernisierung. Der Verein Haus & Grund Stade macht auf ein entsprechendes Gerichtsurteil aufmerksam. Auch die beim Betrieb entstehenden Wartungskosten muss nach Angaben des Vereins der Mieter tragen.