Zum Oster-Auftakt in Wilstorf kamen mehr als 1000 Besucher, um sich am Feuer zu wärmen. Am Wochenende brennt es an vielen Orten in der Region.

Wilstorf. Das erste große Osterfeuer der Region brannte bereits am Gründonnerstag auf dem Festplatz am Freudenthalweg. Der Wilstorfer Schützenverein veranstaltet dort seit vier Jahrzehnten jeweils am Abend vor Karfreitag ein Volksfest mit Bierbuden und Glühweinständen, Grillwürsten und Fischbrötchen, Erbsensuppe und Schmalzbrot.

Für die Jüngsten unter den mehr als 1000 Besuchern gab es in diesem Jahr ein kleines Feuer, auf dem Kinder ihr an einem Laternenstab gewickeltes Stockbrot grillen konnten. Eine Harburger Bäckerei habe dafür zwei Bleche Rohteig gespendet, sagt Marianne Zimmer. Die 75-Jährige kümmerte sich ehrenamtlich um das Programm der Wilstorfer Schützen für Kinder und Eltern rund um das Feuer.

Heiko Petersen und Sarah Braun waren dagegen für die Sicherheit der großen und kleinen Gäste bei der Großveranstaltung zuständig. Die beiden gehören zu einem zwölfköpfigen Team der Freiwilligen Feuerwehr Hausbruch, das den riesigen Holz- und Sträucherberg kontrolliert abbrennen ließ.

Was bei Osterfeuern außerdem noch zu beachten ist, hat das Bezirksamt Harburg in Abstimmung mit der Hamburger Feuerwehr und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zusammengefasst. Demnach muss das Abfackeln von Zweigen auf privaten Grundstücken weder bei der Umweltbehörde noch der Feuerwehr angemeldet oder genehmigt werden.

+++ Feuer am Wochenende +++

Eine strikte Vorgabe gibt es jedoch für Fälle, in denen behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöl, Lösungsmittel, Gummireifen oder Dachpappe unter dem Holzhaufen landen. "Das ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt, für die ein Bußgeld fällig wird", sagt Petra Schulz, Sprecherin des Bezirksamts Harburg. "Die Zeit der Osterfeuer ist für manche leider die nur zu willkommene Gelegenheit, Abfälle zu entsorgen."

Doch auch wenn nur unbehandeltes Holz, Reisig, Zweige und Äste als Brennmaterial dienen, trägt der Ausrichter die Verantwortung dafür, dass die Nachbarschaft nicht übermäßig durch Rauch, Ruß und Flugasche verqualmt. Als Sicherheitsabstand zu Gebäuden gibt das Bezirksamt mindestens 100 Meter an, bei Stroh- und Reetdachhäusern sind es 200 Meter.

Ein wenig anders ist die rechtliche Lage in manchen Umlandgemeinden. Die Samtgemeinde Tostedt beispielsweise gibt einen allgemeinen Mindestabstand von 150 Metern zu jeglicher Wohnbebauung vor. Und spontane Osterfeuer sind tabu. "Ungenehmigte private Feuer stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden", sagt Stefan Walnsch, Erster Tostedter Samtgemeinderat. "Nicht angemeldete Osterfeuer dürfen nicht angezündet werden."

Ordnungsbehörden und Feuerwehren sowohl in Niedersachsen als auch in Hamburg appellieren an die Ausrichter, auf den Tierschutz zu achten. "Der Holzstapel sollte vor dem Anzünden auf versteckte Igel und Kröten, Wiesel oder auch Singvögel untersucht werden", sagt die Harburger Bezirksamtssprecherin Petra Schulz. "Um diese Tiere nicht zu gefährden und auch aus Sicherheitsgründen sollte das Brennmaterial kurz vor dem Feuer noch einmal neu aufgeschichtet werden, am besten auf einem sandigen Platz."