Buchholz. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg muss Opernsänger Prosper-Christian Otto seinen Schwarzbau in Buchholz-Sprötze abreißen. Drei weitere Betroffene in dem bisher illegalen Wochenendhausgebiet Sprötze-Lohbergen müssen Teile ihrer Gebäude entfernen.

Das Gericht beendet damit einen jahrelangen Rechtsstreit, teilte die Stadt Buchholz mit. Die übrigen Bewohner des Wochenendhausgebietes dürfen in ihren Häusern wohnen bleiben, die Gebäude vererben oder verkaufen, so Erster Stadtrat Jan-Hendrik Röhse.

Der Sänger habe lediglich die Baugenehmigung für ein 30 Quadratmeter großes Wochenendhaus. Tatsächlich habe er 170 Quadratmeter bebaut, mit Swimmingpool und Carport.

Mehr als 200 Häuser stehen in der Siedlung im Ortsteil Lohbergen. Die meisten Gebäude waren ohne Baugenehmigung errichtet worden. Vor etwa zehn Jahren haben sich die Stadt Buchholz, der Landkreis Harburg und die meisten Bewohner auf Rückbauten geeinigt, um die Schwarzbauten nachträglich zu legalisieren. 70 Bewohner mussten den Wohnraum ihrer Häuser verkleinern. In 86 Fällen haben Hausbesitzer Schuppen, Carports und Zäune abreißen müssen.

Prosper-Christian Otto hatte sich zwar erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bebauungsplan gewehrt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg erklärte aber die Abrissverfügung der Stadt Buchholz für gültig. Ottos Antrag auf Zulassung einer Berufung hat das Oberverwaltungsgericht jetzt abgelehnt. Weitere Rechtsmittel hat das Gericht nicht zugelassen.

Bis wann die betroffenen Bewohner die Abrissverfügungen umsetzen müssen, ist noch unklar. Die einst festgesetzten Fristen seien längst verstrichen. In den kommenden Tagen werde die Stadtverwaltung das weitere Vorgehen besprechen.