Herbstprinz-Prozess Kammer sieht Wirtin als Mittäterin

Stade/Jork. Wegen versuchten Mordes am Gastronomen Andreas S. verurteilte die Stader Schwurgerichtskammer den ehemaligen Herbstprinz-Koch Marc Kevin W. zu sechs Jahren Haft. Als Mittäterin, die letztlich die "finale Zustimmung" für den Überfall auf ihren Lebenspartner und Vater der gemeinsamen Tochter gegeben habe, wurde die ehemalige Wirtin des Jorker Traditionslokals Herbstprinz, Sandra T., zu einem Jahr und drei Monaten Haft zur Bewährung verurteilt.

Drei der vier Männer vom Hamburger Kietz, die sich von W. anheuern ließen, um für Geld dem Partner seiner heimlichen Geliebten "einen Denkzettel" zu verpassen, wurden genau wie Sandra T. wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu milden Bewährungsstrafen zwischen neun und 15 Monaten verurteilt.

Kevin Z., zur Tatzeit noch minderjährig, erhält eine Jugendstrafe. Einzig der dreifache Familienvater Patrick T. (34) muss für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis, weil er für den Überfall die Mittäter rekrutiert hatte. Ausschlaggebend waren seine erheblichen Vorstrafen und dass er zweifacher "Bewährungsversager" ist, so der Vorsitzende Richter Matthias Bähre.

Er bezeichnete die "hinterhältige und niederträchtige Tat" als klassisches Drama. Das Lügengeflecht des heimlichen Liebespaares drohte wegen der kleinen Tochter von Sandra T. und Andreas S. aufzufliegen. Sie hätte ihrem Vater sicher erzählt, dass ihre Mutter und der Koch gemeinsam im Urlaub waren, während das Opfer ahnungslos in Jork auf deren Rückkehr wartete. Die letzte der Mails, mit denen Sandra T. ihren Partner in Sicherheit gewiegt hatte, endete mit "Wir haben Dich lieb".

Sandra T. sei nicht Gehilfin, sondern Täterin, so der Richter. Sie habe das Geschehen in der Hand gehabt, ihr Geliebter W., der mit ihr eine Zukunft im Herbstprinz wollte, hätte nichts gegen Sandra T.s Willen getan, so die Überzeugung der Kammer.

Nachdem gemeinsame Anzeigen bei Behörden gegen Andreas S. nichts brachten und die Zeit zur Wiedereröffnung des Lokals drängte, habe der Koch den Überfall organisiert und mit einem 19 Zentimeter langen Messer auf den schlafenden S. eingestochen, der nur durch Zufall überlebte.

Für einen Eklat sorgte das Opfer als Nebenkläger. Als Richter Bähre ihn als schlechten Vater und Partner beschrieb, was Sandra T. und ihren Geliebten dazu bewogen habe, ihn loszuwerden, gingen S. die Nerven durch. "Sie sollten sich schämen, bei der Urteilsbegründung einen Entlastungsvortrag für Frau T. zu halten", sagte Andreas S. als er den Schwurgerichtssaal verließ und die Tür ins Schloss knallen ließ. Obwohl einige Anwälte das Urteil als fair bezeichneten, kündigten die Verteidiger von Sandra T. und Marc Kevin W. schon einmal Revision an.