32-Jähriger hatte in Stade eine Prostituierte beim Sex erwürgt

Stade. So richtig freuen kann sich Alexander D. nicht. Nur zögerlich schüttelt er seinem Verteidiger die Hand. Kurz zuvor verurteilte das Landgericht Stade den 32-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Alexander D. kämpft mit den Tränen. Das vergleichsweise milde Urteil scheint ein schwacher Trost. Denn seine Geliebte, die Prostituierte Natalia P., ist tot. Er hat sie beim Sex erwürgt.

Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp schildert nach der Urteilsverkündung ein weiteres Mal den Tathergang. Am 22. September 2011 fährt Alexander D. mit dem Zug aus Uelzen nach Stade. Er möchte Natalia P. besuchen. Die 44-jährige Russin arbeitet in einer sogenannten Modellwohnung an der Teichstraße als Prostituierte.

Doch Alexander D. ist kein Freier mehr. Er lernte die 44-Jährige im März 2011 in einem Uelzener Bordell kennen. Er verliebte sich in sie, auch sie entwickelte Gefühle. Schon nach wenigen Besuchen zahlt er nicht mehr für den Geschlechtsverkehr. An diesem Tag besucht er sie zum ersten Mal in Stade. Die beiden verbringen den Tag und die Nacht gemeinsam. Sie reden viel, essen gemeinsam, sehen fern und haben Sex. Dazu soll es auch am nächsten Morgen kommen. Doch Natalia P. bittet den 32-Jährigen sie vorher zu würgen.

Nur ihr zuliebe kommt er diesem Wunsch nach. Plötzlich merkt er, dass der Körper der 44-Jährigen weich wird. Er dreht sie auf den Rücken, sieht ihr blaues Gesicht. Dann versucht er erfolglos, sie wiederzubeleben. Der 32-Jährige gerät in Panik. Er verlässt die Wohnung und fährt mit dem Zug nach Uelzen. Er will sich umbringen, vertraut sich seinem besten Freund an. Dieser hält ihn vom Selbstmord ab und überredet ihn, zur Polizei zu gehen.

Alexander D. stellt sich, er gesteht die Tat. Vor Gericht wiederholt er später seine Aussage, beantwortet alle Fragen ohne Widersprüche. Die zuständige Strafkammer glaubt dem 32-Jährigen. Sie wertet den Fall als Körperverletzung mit Todesfolge. Richter Appelkamp spricht von einem "unfallähnlichen Geschehen", dessen maßgebliche Initiierung vom Opfer ausgegangen sei. Alexander D. zeige glaubhaft tiefe Reue. Zudem habe er bereits zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht und sei nicht vorbestraft. Deshalb halte die Kammer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen.