CDU will wissen, ob der bestehende Vertrag mit Vattenfall noch Gültigkeit besitzt

Stade. Die CDU-Fraktion im Stader Kreistag will das Thema Müllgebühren auf die Tageordnung im Ausschuss für Regionalplanung und Umwelt bringen. Wie berichtet, war in der vergangenen Woche das eklatante Missverhältnis zwischen den tatsächlichen Kosten, die bei der Müllverbrennung anfallen, und den Gebühren bekannt geworden. Das Verbrennen einer Tonne Müll in der Müllverwertungsanlage (MVR) Rugenberger Damm in Hamburg soll 66,94 Euro kosten. Der Gebührenzahler im Landkreis Stade zahlt mit 159,25 Euro pro Tonne Hausmüll mehr als das Doppelte.

Als 1995 der Vertrag zwischen den vier Kreisen und der Stadtreinigung Hamburg geschlossen wurde, kritisierten die Gegner, in den Kreistagen von Harburg und Stade waren es insbesondere die Grünen, dass schon damals feste Preise ausgehandelt wurden. Die Verbrennungsanlage ging erst vier Jahre später in Betrieb, nämlich 1999. Die Grünen monierten, dass das Zahlenwerk, auf dem die Gebühren für die Kreise basierten, rein theoretisch sei. Eine vernünftige Gebührenkalkulation, so die Grünen damals, könne erst errechnet werden, wenn die Anlage in Betrieb und die tatsächlichen Verbrennungskosten bekannt seien.

Laut Kommunalabgabegesetz dürfen Gebühren lediglich kostendeckend sein, nicht aber Gewinne abwerfen. Alexander Hauk, Sprecher von Vattenfall, Hauptgesellschafter der MVR Rugenberger Damm, wollte diese Zahlen bislang nicht dementieren. Hauk räumte lediglich ein, dass die MVR im letzten Jahr Gewinne gemacht habe. Wirtschaftsprüfer halten die Preisspanne für rechtswidrig. Seit 1999 liefern die Landkreise Stade, Harburg, Rotenburg und der Heidekreis ihren Restmüll an Hamburg.

Der Vertrag mit der Hamburger Stadtreinigung läuft erst 2019 aus. Alle vier Kreise haben sich vertraglich dazu verpflichtet, 120 000 Tonnen Müll jährlich an Hamburg zu liefern. Wie auch die Grünen im Stader Kreistag fordert jetzt die CDU zum einen Aufklärung darüber, ob demnach der Vertrag zwischen den Landkreisen und der Stadtreinigung rechtswidrig sei. Zum anderen müssten, so lautet ein Antrag der Fraktion, "die vertraglichen Konditionen mit Hamburg geprüft werden".

Geprüft werden müsse auch, ob der Vertrag rechtens sei. Hintergrund: Das Oberlandesgericht Hamm ist gerade im Januar in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu dem Schluss gekommen, dass solche vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Müllmengen rechtswidrig seien. Oliver Grundmann, Mitglied der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Ausschusses, sagt: "Sollte dies der Fall sein, so bestünde für den Verbrennungsverbund der vier Landkreise eventuell die Möglichkeit, sich von den aus heutiger Sicht nicht mehr marktgerechten Verbrennungspreisen und etwaigen vertraglich unzulässigen Regelungen mit der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm in Hamburg zu lösen." Ziel müsse es in jedem Fall sein, so Grundmann, "die vergleichsweise sehr hohen Abfallgebühren im deutlich zweistelligen Prozentbereich zu senken". Eine Überprüfung will auch die Linkspartei.