Buchholz. Immer noch kämpft die nach einem Autounfall schwerst behinderte Buchholzerin Sarah T. gemeinsam mit ihrem Anwalt Jürgen Hennemann um eine angemessene Zahlung einer Schadenersatzsumme von der Generali-Versicherung. 2010 hatte Hennemann vor Gericht für den höchsten Betrag plädiert, der je in Deutschland eingefordert wurde: 7,2 Millionen Euro. Denn T. ist nach dem Unglücksfall, der während einer Urlaubsreise in Italien passierte, spastisch und hirnorganisch geschädigt. Sie ist auf die ständige Hilfe angewiesen, lebt in beengten Wohnverhältnissen, die die Pflege erschweren. T. kann sich nur mühsam verständlich machen, ist auf ihren Rollstuhl angewiesen. Ihr sieben Jahre alter Sohn lebt auch noch bei ihr.

Die Generali machte zunächst das Angebot, eine Schadenersatzsumme in Höhe von einer Million Euro sowie eine lebenslange Rente zu zahlen. Das lehnte T. ab. Sodann wurde vor Gericht verhandelt, ob T. eine Gesamtforderung zugesprochen wird, oder ob die Summe aufgesplittet werden soll. Hennemann setzte sich vehement gegen eine Ratenzahlung ein. "Sarah T. hat laut Gesetzeslage ein Wahlrecht, ob sie die Entschädigungssumme komplett oder in Raten in Anspruch nehmen möchte." Allerdings setzte die Richterin dagegen: "Das Geld ist nicht dazu da, sich eventuell Eigentum zu verschaffen", sagte die Richterin beim Prozess. Außerdem wurde der von T. angegebene Pflegeaufwand nicht anerkannt. Das Gerichtsurteil vom Sommer 2011: Rentenzahlungen bis zu 30 000 Euro pro Quartal bis 2063 - je nach Pflegeaufwand - sowie eine Nachzahlung in Höhe von 300 000 Euro. Eine endgültige Kapitalabfindung wurde abgelehnt, weil "kein wichtiger Grund vorliegt", so die Richterin.

T. hat das jahrelange Gerangel mit der Versicherung zermürbt. "Sie leidet unter Depressionen", sagt der Rechtsanwalt. Dennoch will sie das Urteil nicht akzeptieren. Deshalb legte ihr Anwalt Berufung ein und wendet sich erneut gegen die Aufsplittung der Zahlungen. T. beantragte Prozesskostenhilfe beim Oberlandesgericht - und wurde abgewiesen. Das Verfahren habe keine Aussicht auf Erfolg, hieß es in der Begründung. "Für T. bedeutet dies eine wirtschaftliche Strangulation. Das verstößt gegen die Menschenwürde, weil das Gericht sagt, dass es bereit ist, selbst eine drastische Gesundheitsverschlechterung gegen das rein theoretische Risiko in Kauf zu nehmen, dass der Kapitalbetrag verschwendet wird. T. muss nun das Verfahren von ihrem Schmerzensgeld bestreiten. Sie wird aber weder Generali noch Hamburger Justiz den Gefallen tun aufzugeben", sagt Hennemann.