Landkreis Harburg sieht gute Chancen für Aufenthaltserlaubnis. Antwort auf Fragen der Grünen

Winsen. Der Fall Slawik C. hat am Dienstag erneut Politik und Verwaltung im Landkreis Harburg beschäftigt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Ende vergangenen Jahres den Haftbefehl gegen den Jesteburger wegen Formfehler für rechtswidrig erklärt hatte, hatten die Grünen Aufklärung gefordert und einen umfassenden Fragenkatalog an die Kreisverwaltung geschickt. Slawik C. sollte im Juli 2010 nach Armenien abgeschoben werden. In der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen nahm er sich aber das Leben.

Friedrich Goldschmidt, Leiter des Fachbereichs Ordnung, hat jetzt bei der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Feuerschutz die Fragen der Grünen beantwortet. Zuvor teilte er aber mit, dass der Landkreis gute Chancen dafür sehe, der Witwe des Armeniers ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen. Ihre Duldung sei bereits um ein Jahr verlängert worden. Sie habe erklärt, dass sie alles tun werde, um ihre Identität nachzuweisen. Wenn das aber trotz aller Bemühungen nicht möglich sei, könne man ihr eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, sagte Goldschmidt. "Wir sagen ihr immer wieder, dass sie sich keine Sorgen machen muss", fügte Kreissprecher Georg Krümpelmann hinzu.

Als Konsequenz aus dem Fall Slawik C. habe man zudem entschieden, dass jetzt vier bis fünf Personen, unter ihnen auch Landrat Joachim Bordt, über eine Beantragung der Abschiebehaft beraten, sagte Goldschmidt. Zuvor sei alleine die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig gewesen.

Die Haft werde dann beantragt, wenn die Abschiebung sichergestellt werden solle, ging Goldschmidt auf den Fragenkatalog der Grünen ein. "Es ist keine Untersuchungshaft, und es bedeutet auch nicht, dass ein Verschulden vorliegt." Auf die Frage der Grünen, welche strafrechtlichen Ermittlungen gegen Slawik C. und seine Frau geführt wurden, erläuterte er, dass der Armenier zum einen falsche Angaben zu seiner Identität gemacht habe. Die Abschiebehaft habe damit aber nichts zu tun gehabt, fügte er hinzu. Slawik C. hatte bei seiner Einreise gesagt, dass er aus Aserbaidschan komme und dort zur armenischen Minderheit gehöre. Laut Angabe der aserbaidschanischen Behörden habe das aber nicht gestimmt.

Zum anderen habe Slawik C. einen sogenannten Gebietsverstoß begangenen, indem er wiederholt den Landkreis verlassen habe und in die Niederlande gereist sei. Als Geduldeter hätte er den Landkreis nicht verlassen dürfen. Genau dieser Punkt war es, den der BGH moniert hatte. Wegen des Gebietsverstoßes war noch ein Verfahren anhängig, weshalb das Amtsgericht vor Genehmigung der Abschiebehaft das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft hätte einholen müssen.

Die weiteren Fragen der Grünen bezogen sich unter anderem auf Zahlen zu Abschiebefällen. So gebe es aktuell 240 Duldungsfälle im Landkreis, in den vergangenen fünf Jahren seien 41 Haftanträge beim Amtsgericht in Winsen und 30 Anträge in Tostedt gestellt worden, acht Mal sei es zur Festnahme in der Ausländerbehörde gekommen, und keiner der Fälle sei rechtswidrig gewesen, sagte Goldschmidt.