In der Stadt Buchholz dürfen an jedem ersten Sonnabend in den Monaten März, Oktober und November sowie am Sonnabend vor Ostern Gartenabfälle verbrannt werden. Der nächste Termin ist Sonnabend, 3. März. Von 9 bis 19 Uhr können die Bürger dann die Feuer entzünden, erlaubt ist maximal ein Kubikmeter Grünzeug. Weitere Informationen zu den Brenntagen gibt es auch beim Fachdienst Gewerbe und Ordnung unter der Telefonnummer 04181/21 42 32.