Die Verwaltung der Stadt Buchholz weist darauf hin, dass Hausbesitzer laut Verordnung über die Nummerierung von Gebäuden verpflichtet sind, die Hausnummer gut sichtbar anzubringen - entweder an der Straßenseite des Hauptgebäudes neben der Eingangstür oder an der nächstgelegenen Ecke. Hintergrund ist, dass viele Zusteller über fehlende oder unleserliche Nummern geklagt haben. Die Verwaltung betont, dass derjenige, der der Verpflichtung nicht nachkommt, eine Ordnungswidrigkeit begeht.