Das neue Verbot im niedersächsischen Gaststättengesetz, Alkohol an "erkennbar Betrunkene" auszuschenken, soll den übermäßigen Alkoholkonsum eindämmen. Doch ein Besuch in der Moisburger Diskothek MicMac zeigt: In der Praxis sind die Rechtsbegriffe dehnbar, und das Verbot greift nicht. Dass der Betreiber noch nicht mal von dem neuen Passus im Gesetz wusste, zeigt, wie wenig solche Verbote dorthin vordringen, wo sie zur Anwendung kommen sollten.

Der Besuch im MicMac beweist aber noch etwas ganz anderes: Dass es weiter reichende Maßnahmen geben muss, um das Flatrate-Saufen einzudämmen. Die Aktion "Two for one" erstickt alle Bemühungen im Keim, Jugendliche vom Flatrate-Trinken abzuhalten. Zwei Mixgetränke zum Preis von einem sollen in dem Tanzladen zwar eigentlich nur Volljährige bekommen. Aber 16-Jährige erhalten Einlass in die Disco. Und dann ist es für sie ein Leichtes, an den harten Alkohol heranzukommen. Sie brauchen nur einen Erwachsenen zu finden, der für sie bestellt. Weder für die Tresenkräfte noch für den Betreiber ist das kontrollierbar.

Natürlich muss der Diskothekenbetreiber sein Überleben sichern. Aber das muss mit intelligenteren Lockangeboten als mit stumpfen Alkoholgeschenken möglich sein. Auch auf dem Dorf. Sonst besteht die Gefahr, dass Jugendliche am Ende auf dem Friedhof landen. Das kann ein Diskothekenbetreiber nicht im Ernst in Kauf nehmen wollen.