Tostedt/Celle. Das Oberlandesgericht Celle hat das Urteil des Landgerichts Stade gegen den Tostedter Rechtsextremisten Stefan Silar aufgehoben und das Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs aufgehoben. Damit darf der Neonazi seinen rechten Szeneladen "Streetwear" im Tostedter Ortsteil Todtglüsingen weiter betreiben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Stade gestern mit.

Der Beschluss der Celler Richter ist endgültig. Das Oberlandesgericht hebt die Verurteilung wegen eines sogenannten "Strafklageverbrauchs" auf. Sinngemäß bedeutet dieser Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Straftat verurteilt werden darf.

In ihrem sieben Seiten langen Beschluss legen die Oberlandesrichter dar, dass Silar nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Tostedt aus Juli 2010 wegen unerlaubten Waffenbesitzes bei Ausschreitungen zwischen linken und rechten Demonstranten an Pfingsten des Jahres nicht noch zusätzlich wegen Landfriedensbruchs verurteilt werden darf.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt hatte im Februar 2011 Silar wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Neonazi hatte bei den Pfingstausschreitungen eine Polizeikette durchbrochen und linken Demonstranten gedroht.

Silar ging in Berufung. Das Landgericht Stade sprach im August vergangenen Jahres eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung aus. Dazu erhielt Silar die Bewährungsauflage, seinen Laden, ein Treffpunkt der rechten Szene, bis März 2012 zu schließen. Auch die Schließung des Geschäfts ist mit dem neuen Urteil aus Celle hinfällig.

"Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns Tostedter", sagt Gerhard Netzel (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Tostedt. Er sei sehr enttäuscht über das Urteil. Der SPD-Politiker gehörte zu zahlreichen Unterzeichnern eines Aufrufs, eine mögliche Neueröffnung des rechten Ladens in Tostedt zu verhindern.