Fernsehbericht informierte falsch. Einspruch nur bei Finanzämtern

Buchholz/Winsen. In den Rathäusern in der Region gingen in den vergangenen Wochen zahlreiche Widersprüche ein. Das ZDF-Verbrauchermagazin "Wiso" hatte seinen Zuschauern geraten, bis zum Jahresende Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2011 einzulegen, da die Berechnung der Steuer auf Grundlage der alten Einheitswerte möglicherweise verfassungswidrig ist.

Eine entsprechende Beschwerde wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Dumm nur: Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist bei Städten und Gemeinden gar nicht möglich. Für die Berechnung ist das Finanzamt zuständig.

Dieser Irrtum aus der Fernsehsendung bescherte beispielsweise den Verwaltungsmitarbeitern in Buchholz etwa 40 bis 50 Anfragen zum selben Thema. "Wir haben alle Widersprüche als unzulässig abgelehnt", sagt Dirk Bonhage vom Fachdienst Steuern. Die Bürger seien zudem informiert worden, dass hier ein Missverständnis vorliegt.

Auch in Winsen wollten viele Grundeigentümer dem Rat aus dem Fernsehen folgen. "Bei uns ist eine ganze Reihe Anfragen eingegangen", sagt Stadtsprecher Theodor Peters. "Wir haben jedes Mal auf die gültige Rechtslage hingewiesen, dass nämlich ein Widerspruch bei der Stadt unzulässig ist." Denn die Stadt stellt nur den Folgebescheid aus, für den Erlass der für die Höhe der Grundsteuer maßgeblichen Grundsteuermessbescheide ist das Finanzamt zuständig.

In Niedersachsen ist ein Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide der Stadt seit 2005 nicht mehr möglich. "Darauf wird auch in jedem Bescheid auf der Rückseite hingewiesen", sagt Peters. Seitdem bleibt Bürgern in der Region nur eine Klage gegen den Grundsteuerbescheid vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht, diese muss allerdings innerhalb eines Monats eingereicht werden. Für 2011 ist dieser Weg deshalb auch keine Alternative mehr. Die neuen Bescheide für 2012 werden im Januar verschickt.

"Mit einer Klage gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde können allerdings grundsätzlich nicht die Festsetzungen der Grundlagenbescheide des Finanzamtes überprüft werden", heißt es von Seiten der Stadt Buchholz. Die Verfassungsbeschwerde richte sich jedoch gerade gegen dieses Berechnungsverfahren der Finanzämter. "Die richtige Adresse für Einwände gegen die Bewertung kann damit nur das Finanzamt sein."

Die Verwaltung empfiehlt für weitere Informationen die Internetseite des Bundes der Steuerzahler ( www.steuerzahler.de ). Fragen zur Grundsteuer beantworten im Buchholzer Rathaus Lieselotte Probian (Telefon 04181/214-251), Dirk Bonhage (-252) und Frank Stuhlmann (-250).