Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade hat die Klage eines Vereins, der für den Naturschutz eintritt, gegen ein Sandabbauvorhaben bei Ovelgönne abgewiesen.

Stade. In dem Prozess ging es um eine Fläche von etwa 40 Hektar, die an ein Naturschutzgebiet grenzt, das gleichzeitig als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.

Der Sand soll dort im Spülverfahren über eine Rohrleitung, die das Schutzgebiet am Rande eines Weges durchschneidet, zu der Bautrasse der geplanten A 26 transportiert werden. Wenn die Aktion abgeschlossen ist, soll ein etwa 25 Hektar großer See auf dem Gelände entstehen. Der Kläger hatte gegen das Vorhaben Protest eingelegt und sich unter anderem darauf berufen, dass es im Zusammenhang mit anderen Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes kommen werde.

Auch hätte das Abbaugebiet selbst in das Vogelschutzgebiet einbezogen werden müssen, weil dort der Wachtelkönig ansässig sei. Das Vorhaben verstoße auch gegen Vorschriften des Artenschutzes, weil der Lebensraum von Kiebitzen und Feldlerchen ohne ausreichende Ausgleichsmaßnahmen vernichtet werde.

Das alles überzeugte die Kammer allerdings nicht. Nach einer umfangreichen Prüfung der Beanstandungen wies sie die Klage ab.