Es war mehr als ein Urlaubsflirt. Vor über zehn Jahren verliebte sich Barbara F.* aus Stelle in den Animateur ihres Ferienclubs in Tunesien. 1996 kam Soufine B. nach Deutschland, der Liebe wegen.

Winsen. Er zog bei der alleinerziehenden Mutter ein. Deren Töchter Anne und Katja waren sechs Jahre alt. Das Paar heiratete.

Als Soufine B. gestern in Handschellen in den Gerichtssaal des Amtsgerichts Winsen geführt wurde, brach Anne F. in Tränen aus. "Sie haben das Vertrauen, das Ihnen als Stiefvater entgegengebracht wurde, aufs schändlichste missbraucht", sagte Rechtsanwalt Jens Staedler, Vertreter der Nebenklägerinnen Anne und Katja F.

Soufine B. hatte die heute 19-Jährigen von April bis August 2004 siebenfach sexuell missbraucht, sie mehrfach im Intimbereich berührt. Über seine Anwältin Andrea Anisic ließ der 38-Jährige eine Erklärung verlesen, in der er die Taten uneingeschränkt gestand und sich für das zugefügte Leid entschuldigte. Er habe erkannt, dass er krank sei und in Tunesien eine Therapie begonnen.

Vor zweieinhalb Jahren sei er nach der Trennung von seiner Frau in seine Heimat zurückgekehrt. "Ihre Geständigkeit und die Bereitschaft zu einer Therapie müssen wir ihnen zu Gute halten", erklärte Amtsrichterin Lidia Mumm. Dann wandte sich die Vorsitzende des Schöffengerichts den Mädchen zu: "Es ist absolut schrecklich, was ihr erlebt habt, aber auch im Hinblick darauf, dass ihr mitten im Abitur steht, wollen wir euch einen langwierigen Gerichtsprozess ersparen." Die Bedingung dafür sei die Geständigkeit des Angeklagten sowie seine Bereitschaft zu einer therapeutischen Behandlung.

Der Anwalt der Nebenklage gab sich mit diesem Angebot zufrieden, unter der Bedingung, dass Soufine B. zurück nach Tunesien gehe und nie wieder Kontakt zu der Familie aufnehme.

Das Urteil des Schöffengerichts: Zwei Jahre auf Bewährung. Ein freier Mann sei Soufine B. trotzdem nicht, da gegen ihn ein Abschiebehaftbefehl vorliege, erklärte Lidia Mumm. "Ich weiß, dieses Urteil kann den Schmerz und das Leid nicht büßen, dass könnte aber auch eine Haftstrafe von drei bis vier Jahren nicht. Die Opfer müssen damit klarkommen, ihr Leben lang."

Die elfjährige Halbschwester der Nebenklägerinnen und leibliche Tochter von Soufine B. war an diesem Tag nicht zum Prozesstermin erschienen. "Sie will ihren Vater nicht sehen", sagte Barbara F. Das Mädchen war zur Tatzeit fünf Jahre alt. Ob sich ihr Exmann im Sommer 2004 auch an seiner leiblichen Tochter vergangen hat, wisse Barbara F. nicht. "Ich kann es aber auch nicht ganz ausschließen."

* Namen der Mutter und der Nebenklägerinnen geändert