Am Sonnabend machten vier junge Männer in der Feldmark zwischen Ashausen und der Grevelau Schießübungen. Allerdings hatten die vier nicht den erforderlichen "kleinen Waffenschein". Außerdem ist Schießen in der freien Landschaft verboten. Deshalb steht den Männern jetzt ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz ins Haus.