Die Polizei kontrollierte am Sonnabend ein Auto in der Soltauer Straße in Buchholz, das mit einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs war. Beim genaueren Hinsehen fiel den Beamten auf, dass das Kennzeichen nur bis zum 26. März dieses Jahres gültig war. Der Fahrer des Wagens hatte jedoch kurzerhand aus der sechs eine acht gemacht. Die eigenmächtige Verlängerung der Gültigkeit bringt dem Täter nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ein.